Sperrung des Waldes
Zum Schutz des Waldes und der Besucher ist ab dem 20.07.2018 des Betreten des Waldes einschließlich aller Waldwege in der Nationalparkregion Sächsische Schweiz (Nationalpark und Landschaftsschutzgebiet) von 21:00 Uhr bis 6:00 Uhr des Folgetages aufgrund der hohen Waldbrandgefahr bis auf weiteres untersagt. (Allgemeinsverfügung der unteren Forstbehörde gem. § 13 Abs. 1 SächsWaldG)
Ausgenommen hiervon sind die von Sachsenforst betreuten Trekkinghütten und –plätzen. Sofern Ihr hier übernachten wollt, ist die Regelung unbedingt einzuhalten und der Wald außerhalb des betreuten Übernachtungsplatzes zwischen 21 und 6 Uhr nicht zu betreten.
Jegliches Feuer (auch in den Holzöfen oder zum Kochen) und das Rauchen sind generell verboten.
Bitte helft uns beim Schutz unserer Wälder!
Eure Sachsenforst – Mitarbeiter (20.07.2018)