Sperrung des Waldes aufgehoben!
Die Waldsperrung wurde am 29.04.2019 wieder aufgehoben! Zum Schutz des Waldes und der Besucher ist ab dem 25.04.2019 des Betreten des Waldes einschließlich aller Waldwege in der Nationalparkregion Sächsische Schweiz (Nationalpark und Landschaftsschutzgebiet) von 21:00 Uhr bis 6:00 Uhr des Folgetages aufgrund der hohen Waldbrandgefahr bis auf weiteres untersagt. In der Zeit von 6:00 bis 21:00 Uhr ist der Wald nur auf Waldwegen zu betreten. (Allgemeinsverfügung der unteren Forstbehörde gem. § 13 Abs. 1 SächsWaldG) Ausgenommen vom nächtlichen Betretungsverbot des Waldes sind die von Sachsenforst betreuten Trekkinghütten und –plätzen. Sofern Ihr hier übernachten wollt, sind die Regelungen unbedingt einzuhalten, der Wald außerhalb des betreuten Übernachtungsplatzes zwischen 21 und 6 Uhr nicht zu betreten und am Tag nur auf Waldwegen zu gehen. Jegliches Feuer (auch in den Holzöfen oder zum Kochen) und das Rauchen sind generell verboten. Bitte helft uns beim Schutz unserer Wälder! Eure Sachsenforst – Mitarbeiter